Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahnzusatzversicherung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.
Welche Leistungen brauchen Sie?
Klären Sie vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte versichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.
Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif
Rechnungsbetrag für eine Implantatversorgung (Implantat + implantatgetragener Zahnersatz) | 2.269,86 € |
Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für das Implantat | 0,00 € |
. /. Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für den implantatgetragenen Zahnersatz | 300,36 € |
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung | 1.969,50 € |
Kostenerstattung durch DFV-ZahnSchutz Exklusiv | 1.969,50 € |
Verbleibender Eigenanteil | 0,00 € |
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nur einen „befundorientierten Festzuschuss“, d. h. etwa 50 % der durchschnittlichen Kosten einer Regelversorgung. In Ergänzung können Sie aus privaten Zahnversicherungen einen Tarif auswählen, der die Regelversorgung zu einem günstigen Preis erweitert. Mit dem DFV-ZahnSchutz Basis erhalten Sie eine günstige Zusatzversicherung für Ihre Zähne: Top Schutz ohne Wartezeiten! Versicherte müssen hier nicht entscheiden, welche Zahnbehandlung Sie im Einzelnen abdecken wollen. Bei der günstigen Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Basis sind alle zahnärztlichen Behandlungen drin, d. h. die Kosten des Eigenanteils werden immer zu 50 % erstattet. Versicherte erhalten in unserem günstigen Tarif außerdem 100 Euro für Ihre Zahnprophylaxe (z. B. Professionelle Zahnreinigung) und immer 100 % Kostenerstattung für unfallbedingte Behandlungen.
Die günstige Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung bietet Ihnen in jedem Fall optimalen Schutz vor hohen Kosten beim Zahnarzt. Mit unserem preiswerten Tarif reduziert sich Ihr Eigenanteil und die Zahnvorsorge bleibt somit bezahlbar.
Für einen bis in die Tiefe entzündeten Zahn ist eine Wurzelbehandlung häufig die letzte Rettung. Ursache für einen geschädigten Zahnnerv (Pulpa) ist zumeist Karies. Diese weit verbreitete Zahnerkrankung führt zu einer Schwellung des Gewebes, welche wiederum auf den Nerv drückt. Oftmals ist auch zusätzlich die Zahnwurzel vereitert und auch der Kieferknochen von Bakterien befallen.
Mit unserer Zahnzusatzversicherung sparen Sie sich bis zu 100 % Ihrer Eigenbeteiligungen bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen.
Die Prophylaxe umfasst alle Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Zahnkrankheiten. Besonders die Kariesprophylaxe bildet einen Schwerpunkt der zahnärztlichen Tätigkeit. Dazu gehören z. B. Fluoridierungsmaßnahmen. Auch die Grübchen- und Fissurenversiegelung bildet eine vorbeugende Maßnahme, welche an den kariesgefährdeten Stellen der Zähne zum Einsatz kommt. Die bekannteste Prophylaxemethode bildet wohl die „professionelle Zahnreinigung“. Die Kosten hierfür werden von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen.
Wenn z. B. durch Karies oder Parodontitis die Zähne stark oder sogar ganz zerstört wurden, hält die moderne Zahnmedizin eine Reihe von Versorgungsmöglichkeiten bereit, um Teile des Zahnes oder den ganzen Zahn zu ersetzen. Eine Zahnkrone ersetzt z. B. den zerstörten Teil des natürlichen Zahnes, während der darunter liegende Teil erhalten bleibt. Bei Brücken werden die als Pfeiler dienenden Zähne überkront und die dazwischenliegende Lücke mit einem Brückenglied versorgt.
Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen lediglich festgelegte Zuschüsse. Für einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz trägt der Patient die hieraus entstehenden Mehrkosten - ohne Zahnzusatzversicherung - demnach selbst.
Eine richtige Zahn- und Kieferstellung sorgt nicht nur für eine harmonische Gesichtsästhetik, sondern wird auch für eine gute Funktion der Kauorgane benötigt. Auch für Erwachsene gibt es eine ganze Bandbreite von kieferorthopädischen Behandlungsmethoden, um Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Unsere Zahnzusatzversicherung übernimmt für Sie bei KFO-Behandlungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen) 1 bis 5 – je nach gewählter Variante – bis zu 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten.
Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnerhalt. Dazu zählen Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays) aus Edelmetall oder Keramik, Eingliederung von Provisorien, Kunststofffüllungen und Kompositfüllungen (dentin-adhäsive Füllungen), CEREC-Verfahren, Parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlung, Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie die mit dem Zahnerhalt verbundenen zahntechnischen Material- und Laborkosten.
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