Sicherheit für Ihr Hab und Gut

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Haus­rat­ver­si­che­rung

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.

Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.

Der Versicherungsschutz greift, sobald Ihr Hab und Gut durch

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Einbruchdiebstahl oder Raub

beschädigt wird, zerstört wird oder abhandenkommt. Gleiches gilt für Hagelschäden, Überspannungsschäden und Sengschäden.

Die Leistungen sind sehr umfangreich und dennoch zu einem kleinen Preis erhältlich.


Was ist versichert?

Zum versicherten Hausrat gehören

  • Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Möbel, Teppiche, Gardinen)
  • Gebrauchsgegenstände (zum Beispiel Haushaltsgeräte, Fernseher, Kleidung)
  • Verbrauchsgegenstände (zum Beispiel Lebensmittel)
  • Wertsachen (zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Urkunden)

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich die Gegenstände in der Wohnung oder einem dazugehörigen Raum – zum Beispiel in einem verschlossenen Kellerabteil oder einer Einzelgarage befinden.


Häufig gestellte Fragen

Leistungsumfang

Umfassende Leistung
Mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung schützen Sie Ihre gesamte Habe gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden.

Auch ungewöhnliche Risiken wie etwa Schäden durch Fahrzeuganprall oder Flugzeugabsturz werden vom Versicherer ersetzt. Je nach Tarif erhält der Versicherte Ersatz, sogar bei Gefriergutschäden nach Stromausfall, bei Schlüsselverlust oder bei Schäden nach inneren Unruhen.

Der Versicherer ersetzt im Regelfall den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder gestohlenen Hausrats. Bei beschädigten Sachen werden die erforderlichen Reparaturkosten ersetzt, maximal der Wiederbeschaffungspreis.

Neben den eigentlichen Sachschäden werden bis zu einer Höchstgrenze auch Hotelkosten ersetzt, wenn die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar geworden ist. Das gleiche gilt auch für Rückreise oder Umzugskosten nach einem besonders schweren Versicherungsfall.

Wer braucht sie?

Auf eine Haus­rat­ver­si­che­rung sollten Sie nicht verzichten, wenn der Wert Ihres Hausrats so hoch ist, dass die Zerstörung etwa durch einen - gar nicht so seltenen - Wohnungsbrand, durch Einbruch oder auch durch Vandalismus oder Naturereignisse einen empfindlichen finanziellen Schaden für Sie bedeuten kann.

Das ist häufig der Fall, wenn Sie über die Jahre den Wert Ihrer Wohnungseinrichtung gesteigert haben, etwa durch die Anschaffung exklusiver Möbel oder einer hochwertigen Küche. Auch der Wert der Unterhaltungselektonik kann beträchtliche Summen erreichen.

Wichtig auch für junge Leute
Die Haus­rat­ver­si­che­rung kann schon für junge Leute wichtig sein: der Hausratschutz über die Eltern fällt mit dem Auszug in die erste eigene Wohnung weg, jetzt muss man selbst für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Schon eine kleine Unachtsamkeit - etwa eine umgefallene Kerze - kann zum Totalschaden führen. Das ist besonders belastend, wenn man sein Bankkonto für das neue Wohnzimmer, die Designer-Einbauküche oder die schicken Schlafzimmermöbel bis zum letzten Cent geplündert hatte.

Spätestens die Neuanschaffung der Verluste nach einem Schaden zeigt, wie wichtig eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung bereits für junge Menschen ist.

Vorsicht Unterversicherung

Eingeschränkte Leistungen
Die Versicherungssumme in der Haus­rat­ver­si­che­rung sollte dem Betrag entsprechen, der im Ernstfall für die Neuanschaffung des Hausrats aufgewendet werden müsste. Trotzdem setzen viele Verbraucher die Versicherungssumme zu niedrig an.

Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich im Schadenfall heraus, dass man unterversichert ist, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Einbruch oder Brand nur ein Teil des Schadens ersetzt.

Beträgt etwa die Versicherungssumme 40.000 Euro bei einem Gesamtwert des Hausrats von inzwischen 60.000 Euro, ist man mit 33 Prozent unterversichert. Kommt es dann beispielsweise beim Wohnungsbrand zu einem Schaden von 12.000 Euro, ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung nur zwei Drittel, also 8.000 Euro. 

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Hausrat und Versicherungssumme noch übereinstimmen - und passen Sie die Police rechtzeitig an.

Viele Anbieter verzichten auf das Recht, die Entschädigung bei Unterversicherung zu kürzen, wenn man den Hausrat mit einer festen Summe von ca. 600 - 700 Euro pro Quadratmeter absichert. Das lohnt sich bei teuer eingerichteten Wohnungen. Wer- etwa in der ersten eigenen Wohnung - noch wenig Wertvolles besitzt, kann dagegen sparen, wenn er den Wert seines Hausrates wie bei einer Inventur berechnet - einfach alle Wertgegenstände auflisten und die Wiederbeschaffungswerte addieren.

Aber: die Versicherungssumme rechtzeitig erhöhen, wenn der Hausrat durch wertvolle Neuanschaffungen ergänzt wird. Manche Unternehmen bieten Spezialtarife für junge Leute an, die ihre erste Wohnung ver­sichern. Es lohnt sich, immer wieder die Preise zu ver­gleichen: einige Gesellschaften werben mit niedrigen Tarifen, um neue Kunden zu gewinnen. Durch Wechsel zu einem günstigen Anbieter können Verbraucher deshalb kräftig sparen.

Die Kosten

Ein guter Haus­rat­ver­si­che­rungsschutz ist günstiger zu haben, als Sie denken. Eine Versicherungssumme von 50.000 Euro bekommen Sie im Standardschutz schon für einen Beitrag von deutlich unter 100 Euro jährlich.

Wichtig: Vor Abschluss einer Haus­rat­ver­si­che­rung sollten Sie eine Liste aller Wertgegenstände in Ihrem Haushalt mit dem geschätzten Wert anfertigen. Auch Kaufquittungen sollten Sie aufbewahren, von Antiquitäten können Sie Fotos machen.

Diese Liste hilft Ihnen dann, den Wert Ihres Hausrats abzuschätzen und so die richtige Versicherungssumme festzulegen. Im Schadenfall können Sie anhand dieser Liste dann den Schaden prüfen. Fachleute empfehlen „über den Daumen“ eine Versicherungssumme von ca. 650 Euro pro Quadratmeter.

Was muss ich beachten?

Bestimmte Risiken sind im Standard-Hausratschutz nur eingeschränkt versichert. Je nach Versicherer und Tarif können das z.B. Fahrraddiebstahl oder Sturmschäden sein.

Fahrräder besonders sichern
Fahrräder sind am Versicherungsort zwar gegen alle Grundgefahren versichert - wird ein Rad außerhalb des Versicherungsortes entwendet, leisten die Versicherer in der Regel nur, wenn das Rad ausreichend gesichert war, z.B. durch ein Sicherheitsschloss. Wird das Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen, leistet der Versicherer, wenn sich das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Wohnung, Keller oder Garage befand (mittlerweile verzichten einige Hausratversicherer auf diese sogenannte Nachtklausel).

Ausnahme: der Besitzer war zu dieser Zeit mit dem Rad noch unterwegs. Die Versicherungssumme für Fahrräder ist häufig eingeschränkt, der Versicherungsnehmer muss im Schadenfall oft eine Selbstbeteiligung übernehmen. In manchen Fällen verlangen die Versicherer für den Einschluss von Fahrrädern einen Mehrbeitrag.

Sturmschäden ab Windstärke 8
Und für Sturmschäden gilt: Hausratversicherer treten nur für solche Sturmschäden ein, die bei Windstärke 8 oder mehr entstanden sind. Zu diesem Zweck führen die Versicherer ein Sturmregister, das regelmäßig mit aktuellen Wetterdaten gefüttert wird.

Außerhalb der Wohnung

Wenn der Hausrat auf Reisen geht

Immer wieder kommt es vor, dass Hausrat vorübergehend oder für längere Zeit außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt wird. Aber keine Sorge: in aller Regel ist Hausrat mitversichert, der sich während Reisen oder wegen Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst oder wegen beruflichen Aufenthaltes des Versicherungsnehmers vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet.

Neben der Versicherungsdauer kann bei Außenlagerung von Hausrat allerdings die Versicherungssumme eingeschränkt sein. Während eines Umzugs sind grundsätzlich die alte und die neue Wohnung gleichzeitig versichert- vorausgesetzt, man wechselt den Wohnort innerhalb Deutschlands. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, ist dann nur noch die neue Bleibe versichert.

Wichtig: Durch den Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats: wer eine größere Wohnung bezieht, schafft oft mehr Einrichtung an, so dass der Gesamtwert die alte Versicherungssumme übersteigt. Deshalb nach einem Umzug unbedingt prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Wenn nicht, die Police umgehend anpassen!


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Welche Versicherungssumme ist bei der Haus­rat­ver­si­che­rung empfehlenswert?

Damit Sie ausreichend versichert sind, legen die meisten Anbieter einen bestimmten Wert pro Quadratmeter Wohnfläche fest. Meist liegt dieser zwischen 650 Euro und 750 Euro. Daraus ergibt sich eine Absicherungssumme, mit der Sie in der Regel bestens geschützt sind.

Allerdings sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob die Summe im Falle eines Totalschadens ausreicht, Ihren gesamten Hausrat zu ersetzen. Haben Sie sich im Laufe der Zeit neue Möbel zugelegt oder Ihre Küche neu eingerichtet, könnte Ihr Hab und Gut mehr wert sein, als durch die Versicherung abgedeckt ist.

Ist die Summe zu gering, liegt eine Unterversicherung vor. Die Versicherung kann dann die Leistung kürzen – unabhängig von der Schadenshöhe. Dazu ein Beispiel:

Ihr Hausrat ist mittlerweile 55.000 Euro wert, in der Versicherung sind allerdings nur 50.000 Euro vereinbart. Es liegt daher eine Unterversicherung von zehn Prozent vor. Daher reduziert sich die Auszahlung ebenfalls um zehn Prozent. Bei einem Schaden von 10.000 Euro erhalten Sie daher nur 9.000 Euro.

Tipp: Achten Sie darauf, eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Sie zahlt den Schaden komplett und nicht nur anteilig, sollte der Hausrat unterversichert sein.


Was zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung im Versicherungsfall?

Bei der Haus­rat­ver­si­che­rung ist heutzutage eine sogenannte Neuwertentschädigung üblich. Das bedeutet, dass für Ihren versicherten und beschädigten Hausrat immer der Neuwert bezahlt wird. Auch erforderliche Reparaturen erstattet die Versicherung in voller Höhe. Es gibt demnach keine Abzüge, beispielsweise aufgrund von Abnutzung oder wegen eines Defekts.

Brennen Ihre vier Wände komplett ab oder kommt es zu einem anderen, ebenso schweren Schadensfall, werden Sie mit weiteren Kosten, außer denen für Ihren zerstörten Hausstand, konfrontiert. Mit dem richtigen Schutz müssen Sie sich allerdings keine Sorgen darum machen. Denn die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt auch für:

  • Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Bewachungskosten
  • Schlossänderungskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Transport- und Lagerkosten
  • Umzugskosten
  • Hotelkosten
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • Datenrettungskosten
  • Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
  • Mehrkosten aufgrund Technologiefortschritt

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Das sind Hausrat-Schäden

Ob Sofa, Fernseher oder Schmuck - jeder Gegenstand in Ihrer Wohnung hat für Sie nicht nur einen persönlichen Wert, sondern auch einen finanziellen ... und bei unvorhersehbaren Ereignissen kann es für Sie schnell sehr teuer werden: Der Schlauch der Waschmaschine platzt und das austretende Leitungswasser beschädigt Möbel und Teppiche. Aufgrund eines Kurzschlusses bricht in der Wohnung Feuer aus und zerstört die gesamte Inneneinrichtung. Einbrecher dringen nachts in die Wohnung ein und stehlen Fernseher, Laptop, Fahrrad und Handy.

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung springt in solchen Fällen ein. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme erstattet Sie Ihnen die Verluste zum Neuwert. Zusätzlich werden Folgekosten, wie Hotel-, Aufräum- oder Transportkosten übernommen. Dadurch kann zumindest der materielle Verlust von schlimmen Ereignissen wieder gutgemacht werden.


Ein Langfinger kommt selten allein

Mittlerweile findet ein Großteil der Einbrüche tagsüber statt. Innerhalb weniger Minuten und mit großer Brutalität wird mitgenommen, was von Wert erscheint. Meist übersteigt dabei der Schaden, der durch mutwilligen Vandalismus entstanden ist, sogar noch den Wert der Beute. Entwendeter Schmuck, Multimediageräte, Bargeld, Zerstörung von Mobiliar und Haus

Vom Blitz getroffen

Bei einem schweren Gewitter schlägt der Blitz in das Dach Ihres Einfamilienhauses ein. So schnell, wie sich das daraus entstehende Feuer ausbreitet, können Sie nur das Allernötigste retten. Der Großteil Ihres Hab und Guts fällt den Flammen zum Opfer. Was nicht verbrannt ist, wird spätestens durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch vernichtet oder nachhaltig beschädigt.

Lochfraß

Die in Ihrem Haus verlegten Zuleitungsrohre weisen eine erhebliche  Korrosion  auf und sind gebrochen. Das ausströmende Wasser hat sich von der Decke über Schränke, Regal, Schreibtisch und Bett ergossen. Ihr eben noch funktionierender Laptop,  Drucker und Fotoapparat haben nur noch Schrottwert.


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