Weil mal was daneben gehen kann

  • der top Rundum-Schutz schon ab 2,86 EUR monatlich
  • Deckungs­summe bis 50 Millionen EUR möglich
  • Ein echtes Muss für jeden Haushalt

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Privat-Haft­pflicht­versicherung

Wer andern Schaden zufügt

Jeder erwischt mal einen schlechten Tag, ist in Eile, müde und abgespannt oder aus einem anderen Grund nicht richtig bei der Sache – und schon ist es passiert. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten oder Nach­lässigkeiten können große Schäden verursachen, die Sie viel Geld kosten.

Die Privat-Haft­pflichtversicherung ist ein Versicherungs­vertrag, mit dem Sie sich in verschiedenen privaten Lebensbereichen vor solchen finanziellen Katastrophen schützen. Die private Haft­pflicht prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten oder deren Eigentum besteht, übernimmt die Kosten, wenn Ansprüche berechtigt sind – und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Wenn es sein muss, auch vor Gericht. Egal ob Per­sonen-, Sach- oder sich daraus ergebende Vermögensschäden, mit einer Privat-Haft­pflichtversicherung sind sie abgesichert – auch bei sogenannten Gefälligkeitsschäden. 

Wer ist über die private Haft­pflicht versichert?

Sie entscheiden, wer versichert ist: Leben Sie allein, suchen Sie sich einfach einen Single-Tarif heraus, der nur für Sie selbst gilt. Für Alleinerziehende sowie Paare ohne und mit Kindern gibt es Tarife, die alle Familienmitglieder über einen einzigen Vertrag ver­sichern. Für einen Familientarif müssen Sie weder verheiratet noch verpartnert sein, entscheidend ist eine Lebensgemeinschaft.

 

In unserem Vergleichsrechner wählen Sie direkt zu Beginn aus, wen Sie ver­sichern möchten:

  • Single ohne Kind(er)
  • Single mit Kind(ern)
  • Familie/Lebensgemeinschaft ohne Kind(er)
  • Familie/Lebensgemeinschaft mit Kind(ern)

Das sind Privathaftpflicht-Schäden

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen Per­sonen unabsichtlich verursachen. Unsere Beispiele zeigen Ihnen, wie schnell eine Unachtsamkeit zur Belastungsprobe wird. Finanziell gesehen können Sie mit der Privathaftpflichtversicherung in solchen Situationen aufatmen.


Per­sonenschaden

Sie laufen auf dem Gehweg. Als Sie ein Spinnennetz streifen, weichen Sie abrupt auf den Radweg aus. Durch Ihre unvorhersehbare Reaktion stürzt ein Radfahrer und zieht sich schwere Verletzungen zu. Seine Rückkehr ins Berufsleben ist zunächst nicht absehbar. Die Kosten für Dienstausfall und langwierige Reha-Maßnahmen belaufen sich auf mehrere Hunderttausend Euro.

Sachschaden

Sie sind bei Freunden zu Besuch und sehen sich auf dem Laptop Urlaubsfotos an. Durch eine ungeschickte Bewegung stoßen Sie Ihr mit Limonade gefülltes Glas um. Die zuckerhaltige Flüssigkeit sorgt für einen Kurzschluss wichtiger Bauteile. Zum Glück können die Daten von einem Experten gesichert werden. Der Laptop muss allerdings ersetzt werden. Kostenfaktor: 2.500 €.

Vermögensschaden

In Eile überqueren Sie eine vielbefahrene Straße und verschätzen sich mit der Geschwindigkeit eines herannahenden Autos. Durch die starke Bremsung verursacht ein Taxifahrer einen Auffahrunfall mit mehreren Autos. Neben den Reparaturen entsteht dem Taxi-Unternehmen durch den Ausfall ein Vermögensschaden. Bilanz: 3.000 €.


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Welche Deckungs­summen sind sinnvoll?

Es ist ratsam, eine Deckungs­summe von mindestens zehn Millionen Euro zu wählen. Denn gerade Per­sonenschäden können sehr hohe Kosten nach sich ziehen – etwa für Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld, einen behindertengerechten Wohnungsumbau und die Kompensation des Verdienstausfalls.

Wählen Sie eine Privathaftpflicht, bei der auch zusätzliche Schäden – wie etwa Schlüsselverlust oder Gefälligkeitsschäden – mitversichert sind, sollten Sie bei der Wahl des Tarifs darauf achten, dass für solche Leistungen mitunter Höchstgrenzen gelten, die von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen.


Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?

Der Basisschutz der Privathaftpflicht lässt sich um diverse Zusatzleistungen erweitern. In der Regel stehen Ihnen folgende Punkte zur Auswahl:

  • Schlüsselverlust: Leistung für den Ersatz der Schließanlage beim Verlust fremder privater Schlüssel (zum Beispiel zur Mietwohnung) und – je nach Tarif – fremder beruflicher Schlüssel (zum Beispiel zum Bürogebäude); sinnvoll für Mieter und Arbeitnehmer
  • Unbezahlte Hilfeleistung: Leistung besteht bei Schäden, die Sie verursachen, während Sie unentgeltlich jemandem helfen. Bei Gefälligkeitsschäden sind Sie gesetzlich nicht zur Haftung verpflichtet, häufig jedoch moralisch. Diese Leistung ist sinnvoll, wenn Sie öfter mal Freundschaftsdienste – wie Umzugshilfe oder Blumen gießen – leisten.
  • Ausfalldeckung: Leistung bei Schäden, die Ihnen selbst zugefügt werden und durch den Schadensverursacher nicht beglichen werden können (unter bestimmten Voraussetzungen); sinnvoll für jeden, der abgesichert sein will, wenn er mal selbst der Geschädigte ist
  • Mietsachschäden: Leistung bei Schäden am Gebäude, Inventar von Hotels und Ferienwohnungen sowie an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen; sinnvoll für Mieter und wenn Sie öfter verreisen
  • Ehrenamt: Sind Sie ehrenamtlich – beispielsweise in einem Verein – aktiv? Dann sollten Sie darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht Per­sonen- und Sachschäden abdeckt, die Sie während dieser freiwilligen Tätigkeit verursachen. 

Wie kann ich meine bestehende Versicherung wechseln?

Der Wechsel Ihrer Privathaftpflicht ist ganz einfach. Ihre bestehende Versicherung können Sie zum Laufzeitende kündigen. In der Regel laufen die Verträge ein Jahr – für die meisten Kunden ist dementsprechend das Laufzeitende nur wenige Monate entfernt. Aber: Bei den meisten Versicherern besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten – kündigen Sie also rechtzeitig. In manchen Fällen – zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Für die Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung können Sie gerne unsere kostenloses Kündigungshilfe im Vergleichs-Rechner verwenden.Die Kündigungshilfe liegt unter dem Kalenderblatt im Tarifrechner. Senden Sie dieses per Post oder Fax an Ihren bisherigen Versicherer. Einige akzeptieren inzwischen auch eine Kündigung per E-Mail.

Eine neue Privathaftpflicht finden Sie unkompliziert mit unserem Online-Privathaftpflichtvergleich. Ihren neuen Vertrag können Sie direkt heute beantragen und dann zu einem späteren Datum Ihrer Wahl beginnen lassen. Wir empfehlen einen direkten Anschluss an Ihre bisherige Versicherung (Enddatum alt = Startdatum neu), um einen nahtlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Eine Überlappung der alten und neuen Versicherung ist nicht möglich.


Wann leistet die Privathaftpflicht nicht?

Die Privathaftpflicht leistet grundsätzlich nicht bei:

  • Eigenschäden, das heißt Schäden, die Sie sich, mitversicherten Per­sonen oder Ihrem Eigentum selbst zufügen
  • vorsätzlich herbeigeführten Schäden
  • Schäden, die Ihr Pferd oder Hund verursacht (Tierhalterhaftpflicht erforderlich)
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen (kleinere Modellfahrzeuge, zum Beispiel Drohnen, sind in Premiumtarifen teilweise mit abgesichert; für alles Weitere ist eine spezielle eigene Haft­pflichtversicherung erforderlich).

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