Schutz für die eigenen 4 Wände

  • Äußerst wichtig bei Schäden am Haus
  • Deckungs­summe bis 15 Millionen EUR möglich
  • Keine Jahresschadenmaximierung

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Ge­bäude­ver­si­che­rung

Ge­bäude­ver­si­che­rung schützt Hauseigentümer

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung bietet einen unerlässlichen Schutz für Hausbesitzer. Falls Ihr Haus etwa durch ein Unwetter oder Feuer beschädigt oder gar komplett zerstört wird, sind Sie mit einem leistungsstarken Tarif zumindest finanziell sorgenfrei. Auch Nebengebäude und fest eingebautes Inventar wie Heizung, Einbauküche oder Badewanne sind versichert.

Wichtig ist die Wohngebäudeversicherung unter anderem für:

  • Eigenheimbesitzer, vor allem, wenn das Haus als finanzielle Sicherheit für den Lebensabend gedacht ist
  • Vermieter, sie erhalten von der Ge­bäude­ver­si­che­rung auch den Mietausfall für Wohnräume erstattet, falls ein versicherter Schaden das Gebäude unbewohnbar macht.
  • Bauherren, sie benötigen zunächst nur eine Feuer-Rohbauversicherung (kurz: Feuerversicherung), solange das Gebäude noch nicht fertig ist. Nach Fertigstellung des Hauses können sie diese in eine Wohngebäudeversicherung umwandeln.

Was ist versichert?

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung, auch Hausversicherung genannt, schützt neben Ihrem Haus auch Nebengebäude wie Garage und Geräteschuppen. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt, ob und welche fest installierten Gebäude- und Grundstücksbestandteile im Schutz inbegriffen sind. Gerade Schäden an Wasserrohen, Heizungsrohren, Armaturen und Ähnlichem werden teuer für Sie, falls sie nicht versichert sind.

Eine leistungsstarke Versicherung übernimmt im Schadensfall die Aufräum- und Abbruchkosten sowie die Hotelkosten, falls Versicherungsnehmer ihr Haus eine Zeit lang nicht bewohnbar ist. Auch die Kosten für das Entfernen umgestürzter Bäume auf Ihrem Grundstück können von der Ge­bäude­ver­si­che­rung getragen werden.

Wichtig: Ihr Hausrat ist mit der Ge­bäude­ver­si­che­rung nicht versichert. Für den Versicherungsschutz aller beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt ist die Haus­rat­ver­si­che­rung zuständig.

Tipp: Stellen Sie mit dem Vergleichsrechner mehrere Tarife zur Ge­bäude­ver­si­che­rung unverbindlich gegenüber und finden Sie so die Versicherung mit dem besten Mix aus Preis und Leistung.


Zusätzlicher Versicherungsschutz bei Elementarschäden

Zu den wichtigsten Zusatzleistungen, die Sie mit Ihrer Ge­bäude­ver­si­che­rung vereinbaren sollten, gehört der Schutz bei Schäden durch Naturgewalten. Die sogenannte Elementarschadenversicherung oder Elementarversicherung umfasst dabei Schäden durch

  • Erdbeben,
  • Hochwasser und Starkregen,
  • Lawinen,
  • Schneedruck sowie ähnliche Naturereignisse.

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Wie viel zahlt die Gebäudeversicherung?

Grundsätzlich kommt die Versicherung für Reparaturkosten auf. Das bedeutet, dass beispielsweise die Kosten für die Instandsetzung des Daches übernommen werden, wenn ein Sturm Teile davon abgedeckt hat. Wird ein Wohngebäude komplett zerstört, etwa durch ein Feuer, finanziert die Ge­bäude­ver­si­che­rung den Wiederaufbau. Allerdings müssen Sie dafür eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren.


Festlegung der Versicherungssumme mit dem Wert 1914 / Neubauwert

Bedenken Sie, dass die Kosten, um Ihr Haus wiederaufzubauen, durch die Inflation und andere Einflüsse in der Regel im Laufe der Zeit steigen. Vereinbaren Sie heute einen Betrag in Höhe von 250.000 Euro, könnte der Wiederaufbau in einigen Jahren bereits 280.000 Euro kosten. Wird Ihr Haus zerstört, würden Sie dann auf der Differenz von 30.000 Euro sitzenbleiben.

Den Versicherern ist die Wertsteigerung allerdings bewusst. Die meisten Anbieter berechnen den Wert des Hauses daher mit dem sogenannten Wert 1914. Er ist, vereinfacht gesagt, der Neubauwert, den das Gebäude im Jahr 1914 gehabt hätte. Dieser wird vom Versicherer alljährlich mit dem jeweils geltenden Anpassungsfaktor multipliziert und damit die korrekte Deckungs­summe ermittelt. Als Hausbesitzer müssen Sie sich aus diesem Grund um nichts kümmern.


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  Steuern sparen mit der Wohngebäudeversicherung

 

 

Nutzen Sie einzelne Zimmer Ihres Hauses beruflich und sind diese klar vom Wohnraum getrennt? Dann machen Sie anteilig Ihren Versicherungsbeitrag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend. Hat Ihr Haus etwa eine Wohnfläche von 150 m², wovon Sie 15 m² für ein Arbeitszimmer nutzen, können Sie entsprechend zehn Prozent des Beitrages von der Steuer absetzen.


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