Bester Schutz für Ihre Lieblinge

  • Leistungsstarke Tarife zum kleinen Preis
  • alle Hunderassen versicherbar
  • Fremdhüter eingeschlossen

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Tierhalterhaftpflicht-Versicherung

Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter.

Bester Schutz ist einfach beruhigend: Unsere Tierhalterhaftpflicht-Versicherung Einfach Komplett bietet all das, was nötig ist, um das Zusammensein mit einem Vierbeiner unbeschwert genießen zu können, ohne ständig an die damit verbundenen Gefahren denken zu müssen. Und das bei sensationellem Leistungsumfang! Unser Schutz erstreckt sich auf alle Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden. Mit flexiblen Versicherungssummen und einer Einteilung in verschiedene Hunderassen-Gruppen gewährleisten wir zudem eine auf Ihre Situation individuell abgestimmte Beitragsgestaltung. Überzeugen Sie sich selbst von der breiten Absicherungspalette bei Hund und Pferd, z.B. die Spezialtarife für Pferde bis 148 cm Stockmaß oder aber den Seniorentarif für den Hundebesitzer ab 60 Jahren. Natürlich stehen Ihnen auch Selbstbeteiligungsvarianten zur Auswahl.

Die Leistungen der von uns Angebotenen Hunde­halter­haft­pflicht-Versicherung

  • Ansprüche von Teilnehmern von Veranstaltungen und Figuranten
  • Ausfalldeckung für Schadenersatzansprüche ohne Mindestschadenhöhe, inkl. Vorsatz – Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
  • Auslandsaufenthalte in Europa unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 5 Jahre(Kautionszahlungen  im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)
  • Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
  • Erweiterte Vorsorge kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall Verzicht auf Begrenzungen der Höchstersatzleistungen (Sublimits) bis zu den im deutschen Markt erreichbaren Summen innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme
  • Flurschäden Schäden an Feldern, Weiden, Wiesen usw.
  • Innovationsgarantie zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert
  • Kutschen/Schlitten Gebrauch eigener oder fremder Hundefuhrwerke
  • Leinen- und Maulkorbzwang besteht nicht
  • Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV
  • Mietschäden an Immobilien bis 5 Mio. € an Mobilien in Ferienunterkünften bis 30.000 € an Kutschen und Schlitten bis 10.000 € an Tiertransportanhängern bis 10.000 €
  • Mitversicherte Per­sonen Familienangehörige des Versicherungsnehmers nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter)
  • Rechtsschutz für Tierhalter gilt für Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Therapeutische Nutzungdes versicherten Tieres zu privaten Zwecken
  • Tierische Ausscheidungen mitversichert
  • Tiertransportanhänger Besitz und Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
  • Turniere mitversichert ist die Teilnahme an Hundeschulen, -rennen, -schlittenfahrten, Schauvorführungen und Turnieren
  • Vorsorgeversicherung bis Versicherungssumme, max. 20 Mio. €
  • Welpen beitragsfreie Mitversicherung von Hundewelpen im 1. Lebensjahr

Die Leistungen der von uns Angebotenen Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung

  • Ansprüche von Teilnehmern von Veranstaltungen und Figuranten
  • Ausfalldeckung für Schadenersatzansprüche ohne Mindestschadenhöhe, inkl. Vorsatz – Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
  • Auslandsaufenthalte in Europa unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 5 Jahre(Kautionszahlungen  im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)
  • Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
  • Erweiterte Vorsorge kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall Verzicht auf Begrenzungen der Höchstersatzleistungen (Sublimits) bis zu den im deutschen Markt erreichbaren Summen innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme
  • Flurschäden Schäden an Feldern, Weiden, Wiesen usw.
  • Innovationsgarantie zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert
  • Fohlen beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen im 1. Lebensjahr
  • Kutschen/Schlitten Gebrauch eigener oder fremder Pferdefuhrwerke
  • Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV
  • Mietschäden an Immobilien bis 5 Mio. € an Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 € an Kutschen und Schlitten bis 10.000 € an Tiertransportanhängern bis 10.000
  • Mitversicherte Per­sonen Familienangehörige des Versicherungsnehmers nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter) Fremdreiter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter) Reitbeteiligungen (inkl. Ansprüche an den Tierhalter)
  • Rechtsschutz für Tierhalter gilt für Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Sattel/Zaumzeug Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel
  • Therapeutische Nutzungdes versicherten Tieres zu privaten Zwecken
  • Tierische Ausscheidungen mitversichert
  • Tiertransportanhänger Besitz und Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
  • Turniere mitversichert ist die Teilnahme an Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen und Turnieren
  • Vorsorgeversicherung bis Versicherungssumme, max. 20 Mio. €

Tierhalterhaftpflicht – Finanzielle Absicherung für Tierbesitzer

 Verursacht das eigene Tier einen Schaden, muss man als Besitzer für diesen aufkommen. Leider sind Tiere ab und zu unberechenbar, sodass die Gefahr von Schäden stets da ist. Mit einer guten Haft­pflichtversicherung für Ihr Tier sichern Sie sich finanziell gegen solche Situationen ab. Entsteht nämlich ein Schaden, greift der Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Deckungs­summe.

Vermögens-, Sach- und Per­sonenschäden können prinzipiell durch die Tierhaftpflichtversicherung versichert werden.

Versicherungsschutz für Hund und Pferd

 Genau wie die Privathaftpflichtversicherung, springt auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein, wenn Dritte einen Schaden erleiden. Der Unterschied besteht schlicht darin, dass nicht die durch den Versicherungsnehmer, sondern durch das versicherte Tier verursachte Schäden abgedeckt sind.

Kleine Haustiere, wie zum Beispiel Vögel oder Hamster, sind durch die Privathaftpflicht mitversichert. Mit einer Tierhaftpflicht werden Hunde, Reit- und Zugtiere versichert. Daher werden in diesem Zusammenhang auch oft die Bezeichnungen Hunde- und Pferdehaftpflicht verwendet. Tierhaftpflichtversicherung oder Tierhalterhaftpflichtversicherung sind die allgemeinen Überbegriffe für diese Versicherungsart. 


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